HRB 98275: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lührmann Verwaltungs GmbH am 07.11.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 98275: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lührmann Verwaltungs GmbH Osnabrück mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB 19606) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 98275: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Meyer, Ansgar, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒.
HRA 104682: Lührmann Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lührmann Osnabrück GmbH & Co. KG am 30.07.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 104682: Lührmann Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg, Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lührmann Osnabrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRA 6880) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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