Lührmann Property Management GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 26.10.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Lührmann Property Management Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 26.10.2011 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Lührmann Property Management Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 200979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lührmann Property Management GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 200979) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lührmann Property Management Verwaltungs GmbH, Düsseldorf, Grabenstraße 17, 40213 Düsseldorf. Nicht mehr Geschäftsführer: de Wendt, Torsten, Ratingen, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Lührmann, Dirk, Bad Iburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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