HRB 2234: Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH, Lüneburg, Auf der Höhe 56, 21339 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.11.2021 mit der Lüneburger Wohnungsbau GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 54) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lüneburger Wohnungsbau GmbH am 14.12.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 2234: Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH, Lüneburg, Lerchenweg 2, 21339 Lüneburg. Neue Geschäftsanschrift: Auf der Höhe 56, 21339 Lüneburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2018 mit der Regenerative Energie Lüneburg GmbH mit Sitz in Lüneburg (Amtsgericcht Lüneburg HRB 200879) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde heute auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 2234:Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH, Lüneburg, Lerchenweg 2, 21339 Lüneburg.Der mit der Lüneburger Wohnungsbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Lüneburg (Amtsgericht Lüneburg HRB 54) am 08.12.2004 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 24.09.2014 zum 31.12.2014 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Lüneburger Wohnungsbau Verwaltungs GmbH, Lüneburg, Lerchenweg 2, 21339 Lüneburg.Geschäftsanschrift: Lerchenweg 2, 21339 Lüneburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller-Rost, Henning, Amelinghausen, * ‒.‒.‒‒.