Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
|
|
|
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 15.08.2024 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom
15.08.2024 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2024 Teile des
Vermögens (Teilbetrieb SB) der Lüning-Handels-GmbH & Co.
KG mit Sitz in Rietberg (Amtsgericht Gütersloh HRA 5229) als
Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung
übernommen.
c)
Haftsumme(n) um 700.000,00 EUR erhöht:
Kommanditist:
Max Lüning GmbH & Co. KG, Rietberg (Amtsgericht Gütersloh
HRA 5110), Haftsumme: 1.000.000,00 EUR. |
a)
27.08.2024
Köhler |
12 |
|
|
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Schmidt, Ina, Langenberg, * ‒.‒.‒‒
Krukenmeyer, Jens, Hövelhof, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
07.02.2023
Cinar |
HRA 5545: Lüning Nonfood GmbH & Co. KG, Rietberg, Westerwieher Str. 33, 33397 Rietberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Rehse, Ulrich, Lage, * ‒.‒.‒‒; Schlüter, Hans-Werner, Bad Wünnenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 5545: Grote Markt-Handels GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rietberg, Westerwieher Str. 33, 33397 Rietberg. Nach Änderung der Firma: Neue Firma: Lüning Nonfood GmbH & Co. KG. Nach Änderung der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Lüning Nonfood Verwaltungs GmbH, Rietberg (AG Gütersloh HRB 6620).
HRA 5545: Grote Markt-Handels GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Rietberg, Westerwieher Str. 33, 33397 Rietberg. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.12.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen