HRB 79590: Faßbender Tenten Logistik und Service GmbH, Köln, Gottesweg 87, 50969 Köln. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Faßbender Tenten GmbH & Co. KG am 06.09.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 79590: Faßbender Tenten Logistik und Service GmbH, Köln, Gottesweg 87, 50969 Köln. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Faßbender Tenten GmbH & Co. KG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn, HRA 3654) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Lütz Transporte GmbH, Königswinter, Bahnhofstrasse 38-44, 53639 Königswinter. Neuer Sitz: Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Gottesweg 87, 50969 Köln. Der Sitz ist von Königswinter nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 79590) verlegt.
Faßbender Tenten Logistik und Service GmbH, Köln, Gottesweg 87, 50969 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.07.1977, seitdem mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung hat am 05.09.2013 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 1 zu ändern, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 3 zu ändern, sowie den Sitz von Königswinter (bisher Amtsgericht Bonn HRB 8277) nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziffer 2 zu ändern. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag insgesamt neugefasst. Geschäftsanschrift: Gottesweg 87, 50969 Köln. Gegenstand: Die Durchführung von Transporten, die Verwertung von Müll- und Kiesgruben sowie der Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen, Baufertigteilen, Betonfertigteilen, Bauhölzern, Baugeräten, Brennstoffen und technischen Anlagen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Jass, Georg Frank, Schaffhausen, * ‒.‒.‒‒; Lütz, Heinrich - genannt Heinz -, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Faßbender, Christian, Rheinbach, * ‒.‒.‒‒; Faßbender, Thomas, Alfter, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Lütz Transporte GmbH, Königswinter, Bahnhofstrasse 38-44, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 20.08.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens (Unternehmensteil Baumarktvertrieb) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung auf die dadurch neu gegründete Lütz Vertriebs GmbH mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRB 12156) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen