HRA 44252 B: Lützenstraße 10 GmbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin. Vertretungsregelung: Jeder Liquidator vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Liquidator und deren Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Änderung zu Nr. 1: nunmehr; Persönlich haftender Gesellschafter und Liquidator: K & G Immobilienmanagement GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124827 B); Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 44252 B: Lützenstraße 10 GmbH & Co. KG, Berlin, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin
Lützenstraße 10 GmbH & Co. KG, Berlin, Bundesallee 221, 10719 Berlin. Firma: Lützenstraße 10 GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Bundesallee 221, 10719 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. K & G Immobilienmanagement GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124827 B); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lützenstraße 10 GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 123306) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.08.2010. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..