HRB 14097:L & L Laut und Leise GmbH, Neuss, Am Krausenbaum 50 a, 41464 Neuss.Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
L & L Laut und Leise GmbH, Neuss, Am Krausenbaum 50 a, 41464 Neuss. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Liquidatoren gemeinsam oder einem Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Liquidatoren Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nunmehr bestellt als Liquidator: Ritters, Johann Peter Bernhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss vom 14. Dezember 2010 aufgelöst.
L & L Laut und Leise GmbH, Neuss, Am Krausenbaum 50 a, 41464 Neuss.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Am Krausenbaum 50 a, 41464 Neuss. Bestellt als Geschäftsführer: Ritters, Johann Peter Bernhard, Neuss, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wack, Sandra, Gießen, * ‒.‒.‒‒.
L & L Laut und Leise GmbH, Neuss (Am Krausenbaum 50 a, 41464 Neuss). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 1. Februar 2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung und der Verkauf von Beschallungs- und Lichtanlagen sowie die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Durch Beschluß der Gesellschafter kann einzelnen, mehreren oder allen Geschäftsführern die Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft erteilt werden. Ein Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wack, Sandra, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.