HRB 99477: L-3 Communications Verwaltungs GmbH, Hamburg, Behringstr. 120, 22763 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden L-3 Communications Holding GmbH am 28.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 99477: L-3 Communications Verwaltungs GmbH, Hamburg, Behringstr. 120, 22763 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der L-3 Communications Holding GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 20127) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
L-3 Communications Verwaltungs GmbH, Hamburg (Behringstr. 120, 22763 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2006. Gegenstand: die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an einer Kommanditgesellschaft, die ausschließlich die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat; die Firma derselben lautet voraussichtlich L-3 Communications Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG (Sitz voraussichtlich Hamburg). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: van Blerkom, Lawrence, New York, USA, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.