HRA 201641: L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau, Harburger Straße 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 201641: L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau, Harburger Straße 63-65, 29614 Soltau. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Mundschenk Verwaltungsgesellschaft Nachrichten und Beteiligungen mbH, Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 203890). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Leonhard Mundschenk Verwaltungs GmbH, Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 203684), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau, Harburger Straße 63-65, 29614 Soltau. Umwandlungsvermerk von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 Teile des Vermögens der L. Mundschenk GmbH & Co. KG mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRA 100857) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau, Harburger Straße 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 Teile des Vermögens der L. Mundschenk GmbH & Co. KG mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRA 100857) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau, Harburger Straße 63-65, 29614 Soltau. Angaben zum Unternehmensgegenstand von Amts wegen gelöscht.
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