L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau als übernehmende Rechtsträgerin (Amtsgericht Lüneburg HRA 201641) vom 10.08.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die übernehmende Rechtsträgerin übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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