HRB 8365: L..P. Boots Deutschland GmbH, Isselburg, Industriestraße 2 b, 46419 Isselburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 8365:L..P. Boots Deutschland GmbH, Isselburg, Industriestraße 2 b, 46419 Isselburg.Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Dr. van Tilburg, Peter Alexander, Den Bosch/Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
L..P. Boots Deutschland GmbH, Bocholt, Im Königsesch 15 a, 46395 Bocholt. Die Gesellschafterversammlungen vom 01.03.2012 und 12.04.2012 haben eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Isselburg beschlossen. Isselburg. Geschäftsanschrift: Industriestraße 2 b, 46419 Isselburg.
L..P. Boots Deutschland GmbH, Bocholt, (Im Königsesch 15 a, 46395 Bocholt).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.05.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2010 mit der BPF GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 9392) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
L..P. Boots Deutschland GmbH, Bocholt (Im Königsesch 15 a, 46395 Bocholt). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.05.2007 mit der Friba Pommes Frites GmbH mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRB 9320) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.