HRA 7733: L.A.K. Bauunternehmung GmbH + Co. KG, Neuss, Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nun: Persönlich haftender Gesellschafter: L.A.K. Beteiligungs-GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 19982), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 6519: L.A.K. Bauunternehmung GmbH + Co. KG, Krefeld, Cracauer Straße 55, 47799 Krefeld. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss HRA 7733) verlegt.
HRA 7733: L.A.K. Bauunternehmung GmbH + Co. KG, Neuss, Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: L.A.K. Beteiligungs-GmbH, Neuss (Amtsgericht Neuss HRB 19982). Der Sitz ist von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld, HRA 6519) nach Neuss verlegt.
HRB 15499: L.A.K. Beteiligungs GmbH, Krefeld, Cracauer Straße 55, 47799 Krefeld. Neuss. Geschäftsanschrift: Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Der Sitz ist nach Neuss (jetzt Amtsgericht Neuss HRB 19982) verlegt.
HRB 19982: L.A.K. Beteiligungs GmbH, Neuss, Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09. Februar 1999 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2018 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11. Juli 2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Krefeld (bisher Amtsgericht Krefeld HRB 15499) nach Neuss beschlossen. Geschäftsanschrift: Sperberweg 14a, 41468 Neuss. Gegenstand: Die Beteiligung an anderen Unternehmungen unter persönlicher Haftungsübernahme. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Kourkoudialos, Agissilaos, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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