HRA 20808:L.E. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Traben-Trarbach, Dr. Ernst-Spies-Allee 2, 56841 Traben-Trarbach.Geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
L.E. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Traben-Trarbach, Dr. Ernst-Spies-Allee 2, 56841 Traben-Trarbach.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2009 mit der Johann Wolfgang Langguth-Stiftung GmbH mit Sitz in Traben-Trarbach (Amtsgericht Wittlich HRB 21605) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.