HRB 93557: L.I.S. Light Industrial Systems GmbH, Bad Soden-Salmünster, Hegelstraße 8, 63628 Bad Soden-Salmünster. Neuer Sitz: Limburg a. d. Lahn. Der Sitz ist nach Limburg a. d. Lahn (jetzt Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 6705) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 6705: L.I.S. Light Industrial Systems GmbH, Limburg, Feldstraße 1, 65556 Limburg a. d. Lahn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2011 mit Änderung vom 02.02.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Soden-Salmünster (bisher Amtsgericht Hanau HRB 93557) nach Limburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Feldstraße 1, 65556 Limburg a. d. Lahn. Gegenstand: Produktion und der Vertrieb von Leuchtelementen, Lichtsystemen und erneuerbaren Energieanlagen einschließlich der Durchführung hierfür notwendiger Dienstleistungen und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Maßnahmen sowie die Beteiligung an ähnlichen Unternehmen. Stammkapital: 31.250,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Meszaros, Jozsef, Budapest / Ungarn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kittler, Norbert, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒; Muth, Andrè, Bad Soden-Salmünster, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Szalai, András, Csömör / Ungarn, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 93557: L.I.S. Light Industrial Systems GmbH, Bad Soden-Salmünster, Hegelstraße 8, 63628 Bad Soden-Salmünster. Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neuer Gegenstand: Produktion und der Vertrieb von Leuchtelementen, Lichtsystemen und erneuerbaren Energieanlagen einschließlich der Durchführung hierfür notwendiger Dienstleistungen und die Vornahme sämtlicher damit zusammenhängender und den Gesellschaftszweck fördernder Maßnahmen sowie die Beteiligung an ähnlichen Unternehmen.
HRB 93557: KIZ Solutions GmbH, Bad Soden-Salmünster, Hegelstraße 8, 63628 Bad Soden-Salmünster. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.250,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der L.I.S. Light Industrial Systems GmbH, Bad Soden Salmünster (Amtsgericht Hanau HRB 94070) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Das Stammkapital der Gesellschaft) beschlossen. Neues Stammkapital: 31.250,00 EUR.
HRB 93557: KIZ Solutions GmbH, Bad Soden-Salmünster, Hegelstraße 8, 63628 Bad Soden-Salmünster. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) beschlossen. Neue Firma: L.I.S. Light Industrial Systems GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der L.I.S. Light Industrial Systems GmbH mit dem Sitz in Bad Soden Salmünster (Amtsgericht Hanau HRB 94070) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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