L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt, Im Tiefen See 58, 64293 Darmstadt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 mit Nachtrag vom 02.08.2012 und 02.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom vom 21.05.2012 und 02.10.2012 mit der Quantum Design Europe GmbH mit Sitz in Darmstadt (Amtsgericht Darmstadt HRB 86148) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt, Im Tiefen See 58, 64293 Darmstadt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Quantum Design Europe GmbH am 09.10.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt, (Im Tiefen See 58, 64293 Darmstadt).Auf Grund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.09.2008 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital 2008/I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 110.147,32 auf EUR 790.147,32 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 12.12.2008 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. Neues Grundkapital: 790.147,32 EUR. Das Genehmigte Kapital 2008/I beträgt noch EUR 89.852,68.
L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt, (Im Tiefen See 58, 64293 Darmstadt).Die Hauptversammlung vom 22.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4.5 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.09.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.09.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 200.000,00 EUR gegen Bareinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2008/I). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.
L.O.T.-Oriel Holding AG, Darmstadt (Im Tiefen See 58, 64293 Darmstadt). zu Lfd. Nr. 1 Der Beschluss der Hauptversammlung vom 19.07.2004 (Genehmigtes Kapital I) ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.06.2005 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Das Grundkapital der Gesellschaft i.H.v. 680.000,- EUR ist eingeteilt in 564.813 auf den Namen lautenden Stückaktien.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen