HRB 144549: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der L1 Energy Capital (USA) S.à.r.l. mit Sitz in Luxembourg/Luxemburg (Registre de commerce et des sociétès B211294) am 23.12.2020 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 144549: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 10.09.2020 mit der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B 211294) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des luxemburgischen Rechts wirksam.
HRB 144549: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dominik, Mark Joseph, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.
HRB 144549: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat den Entwurf eines gemeinsamen Verschmelzungsplans gemäß § 122 d Satz 3 UmwG eingereicht.Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften:L1E Acquisitions (USA) GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, als übertragende Gesellschaft; und L1 Energy Capital (USA) S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, als übernehmende Gesellschaft. Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:Die L1E Acquisitions (USA) GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, Bundesrepublik Deutschland, unter HRB 144549 eingetragen.Die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. ist im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, unter der Nummer B 211294 eingetragen.Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können: Die Rechte der Gläubiger der L1E Acquisitions (USA) GmbH als übertragender Gesellschaft ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Vorschrift ist den Gläubigern der L1E Acquisitions (USA) GmbH unter bestimmten (nachfolgend beschriebenen) Umständen Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung von beweglichen Sachen geleistet werden. Das Recht auf Sicherheitsleistung setzt zunächst voraus, dass der jeweilige Gläubiger den Anspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich bei der L1E Acquisitions (USA) GmbH anmeldet. Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angaben gemäß § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von den deutschen Landesjustizverwaltungen bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das Gemeinsame Registerportal der Länder, abrufbar unter der Internet-Adresse www.handelsregister.de. Die Bekanntmachung selbst erfolgt auf der zum vorgenannten Registerportal gehörenden Internet-Seite www.registerbekanntmachungen.de. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Zudem steht das Recht auf Sicherheitsleistung gemäß § 122j Abs. 2 UmwG Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Die Rechte der Gläubiger der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. als übernehmender Gesellschaft ergeben sich aus Art. 1021-9 GHG. Ein Gläubiger muss einen Anspruch gegen die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. haben, der vor dem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der die Verschmelzung genehmigenden Gesellschafterversammlung der der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. entstanden ist. Die Gläubiger können für fällige oder noch nicht fällige Forderungen nur dann eine ausreichende Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie glaubhaft machen können (démontrer de manière credible), dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird und dass die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. keine ausreichenden Sicherheiten geleistet hat. Der Antrag auf Leistung einer Sicherheit muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l., mit denen die Verschmelzung genehmigt wurde, erfolgen. Der Antrag eines Gläubigers ist an den Richter zu richten, welcher der mit Handelssachen befassten und in Dringlichkeitsfällen tagenden Kammer des Tribunal d'Arrondissement in dem Bezirk, in dem die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. ihren Sitz hat, vorsitzt. Im Falle der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. ist der Antrag des Gläubigers an den dieser Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg vorsitzenden Richter zu richten. Der Präsident des Gerichts hat den Antrag abzuweisen, wenn der Gläubiger bereits ausreichende Sicherheiten hat oder wenn solche Sicherheiten angesichts der Finanzlage der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. hat auch die Möglichkeit, den Anspruch eines Gläubigers zu erfüllen und durch Zahlung an den jeweiligen Gläubiger eine Abweisung des Antrags zu bewirken, selbst wenn die betreffende Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig.Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung am Tag der Veröffentlichung der notariellen Urkunde, welche die außerordentliche Gesellschafterversammlung der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. zum Zwecke der Genehmigung der Verschmelzung dokumentiert, auf der luxemburgischen elektronischen Plattform für Gesellschaften und Vereine (Recueil électronique des sociétés et associations) wird die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. die neue Schuldnerin aller bis zum Wirksamwerden der Verschmelzung gegen die L1E Acquisitions (USA) GmbH bestehenden Forderungen. Infolgedessen sind sämtliche Gläubigerrechte ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung ausschließlich gegenüber der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. geltend zu machen.Die L1E Acquisitions (USA) GmbH ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. und die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Letterone Holdings S.A., eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, unter der Nummer B 176010. Die L1E Acquisitions (USA) GmbH und die L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. haben dementsprechend keine Minderheitsgesellschafter, sodass Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern entfallen.Die Anschrift, unter der die Gläubiger der L1E Acquisitions (USA) GmbH und der L1 Energy Capital (USA) S.à r.l. vollständige Auskünfte über die unter 3 a. und 3 b. beschriebenen Modalitäten kostenlos einholen können, lautet: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Überseering 40, 22297 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland.
HRB 144549: L1E Acquisitions (USA) GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Prokura erloschen Schauer, Sylke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Ziegler, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.