HRB 130554: L1E Funding GmbH, Hamburg, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B 185442) am 18.03.2020 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 122k Abs. 4 UmwG.
HRB 130554: L1E Funding GmbH, Hamburg, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 02.12.2019 mit der L1 Energy Capital Management S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés B 185442) grenzüberschreitend verschmolzen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts der übernehmenden Gesellschaft mit Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft wirksam. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Sitzverlegung und Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch grenzüberschreitenden Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130554: L1E Funding GmbH, Hamburg, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 02.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der L1E Acquisitions GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 130551) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 130554: L1E Funding GmbH, Hamburg, Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Dem Registergericht ist der Entwurf eines Verschmelzungsplans über die geplante Verschmelzung der L1 Energy Capital Management Service S.à.r.l. und der L1E Funding GmbH gemäß § 122d UmwG eingereicht worden.1. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzungbeteiligten Gesellschaften:a. L1E Funding GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschemRecht mit Sitz in Hamburg Bundesrepublik Deutschland, als übertragende Gesellschaft; undb. L1 Energy Capital Management Services S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränk-ter Haftung (société à responsabilité limitée) nach luxemburgischem Recht mit Sitz inLuxemburg, Großherzogtum Luxemburg als Übernehmende Gesellschaft.2. Die Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzungbeteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung:a. Die L1E Funding GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg Bun-desrepublik Deutschland, unter HRB 130554 eingetragen.b. Die L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. ist im Handels- und Gesell-schaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in Luxemburg, GroßherzogtumLuxemburg unter der Nummer B 185442 eingetragen.3. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und derMinderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligtenGesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitätenkostenlos eingeholt werden können:a. Die Rechte der Gläubiger der L1 E Funding GmbH als übertragender Gesellschaftergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Vorschrift ist den Gläubigern der L1E FundingGmbH unter bestimmten (nachfolgend beschriebenen) Umständen Sicherheit zu leisten,soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Sicherheit kann beispielsweise durch dieHinterlegung von Geld oder die Verpfändung von beweglichen Sachen geleistet werden.Das Recht auf Sicherheitsleistung setzt zunächst voraus, dass der jeweilige Gläubiger denAnspruch, für den er Sicherheitsleistung begehrt, binnen zwei Monaten nach dem Tag, andem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, nach Grundund Höhe schriftlich bei der L1 E Funding GmbH anmeldet.Der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf ist bekannt gemacht, wenn sämtliche Angabengemäß § 122d Satz 2 UmwG nach Maßgabe von § 10 HGB elektronisch bekannt gemacht, d.h. in dem von den deutschen Landesjustizverwaltungen bestimmten elektronischenInformations- und Kommunikationssystem veröffentlicht sind. Dabei handelt es sich um das"Gemeinsame Registerportal der Länder", abrufbar unter der Internet-Adresse "www.handelsregister.de". Die Bekanntmachung selbst erfolgt auf der zum vorgenanntenRegisterportal gehörenden Internet-Seite "www.registerbekanntmachungen.de".Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen,dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Zudem steht das Recht auf Sicherheitsleistung gemäß § 122j Abs. 2 UmwG Gläubigern nurim Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachungdes Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.b. Die Rechte der Gläubiger der L1 Energy Capital Management Services S.à r.l.als übernehmender Gesellschaft ergeben sich aus Art. 1021-9 GHG. Ein Gläubiger musseinen Anspruch gegen die L1 Energy Capital Management Services S.à.r.l. haben, der vordem Datum der Veröffentlichung des Protokolls der die Verschmelzung genehmigendenGesellschafterversammlung der der L1 Energy Capital Management Services S.à r.l.entstanden ist.Die Gläubiger können für fällige oder noch nicht fällige Forderungen nur dann eineausreichende Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie glaubhaft machen können (démontrerde maniére credible), dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdetwird und dass die L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. keine ausreichendenSicherheiten geleistet hat.Der Antrag auf Leistung einer Sicherheit muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tagder Veröffentlichung der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der L1 Energy CapitalManagement Services S.à r.l., mit denen die Verschmelzung genehmigt wurde erfolgen.Der Antrag eines Gläubigers ist an den Richter zu richten, welcher der mit Handelssachenbefassten und in Dringlichkeitsfällen tagenden Kammer des Tribunal d'Arrondissement indem Bezirk, in dem die L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. ihren Sitz hat,vorsitzt. Im Falle der L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. ist der Antrag desGläubigers an den dieser Kammer des Bezirksgerichts Luxemburg vorsitzenden Richter zurichten.Der Präsident des Gerichts hat den Antrag abzuweisen, wenn der Gläubiger bereitsausreichende Sicherheiten hat oder wenn solche Sicherheiten angesichts der Finanzlageder L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. nach der Verschmelzung nichtnotwendig sind. Die L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. hat auch dieMöglichkeit, den Anspruch eines Gläubigers zu erfüllen und durch Zahlung an den jeweiligenGläubiger eine Abweisung des Antrags zu bewirken, selbst wenn die betreffende Forderungnoch nicht fällig ist.Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig.c. Mit dem Wirksamwerden der Verschmelzung am Tag der Veröffentlichung der no-tariellen Urkunde, welche die außerordentliche Gesellschafterversammlung der L1 EnergyCapital Management Services S.à r.l. zum Zwecke der Genehmigung der Verschmelzungdokumentiert auf der luxemburgischen elektronischen Plattform für Gesellschaften undVereine (Recueil electronique des sociétés et association) wird die L1 Energy CapitalManagement Services S.à r.l. die neue Schuldnerin aller bis zum Wirksamwerden derVerschmelzung gegen die L1E Funding GmbH bestehenden Forderungen. Infolgedessensind sämtliche Gläubigerrechte ab dem Wirksamwerden der Verschmelzung ausschließlichgegenüber der L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. geltend zu machen.d. Die L1E Funding GmbH ist eine 1OO%-ige Tochtergesellschaft der L1 E FinanceGmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des AmtsgerichtsDüsseldorf unter HRA 25510. Die L1 Energy Capital Management Services S.à r.l. ist eine1OO%-ige Tochtergesellschaft der L1 Energy Capital Management S.à r.l., eingetragen imHandels- und Gesellschaftsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in LuxemburgGroßherzogtum Luxemburg unter der Nummer B 185435. Die L1 E Funding GmbH und dieL1 Energy Capital Management Services S.à r.l. haben dementsprechend keineMinderheitsgesellschafter, sodass Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechtevon Minderheitsgesellschaftern entfallen.e. Die Anschrift, unter der die Gläubiger der L1 E Funding GmbH und der L1 EnergyCapital Management Services S.à r.l. vollständige Auskünfte über die unter 3 a. und 3 b.beschriebenen Modalitäten kostenlos einholen können, lautet: L1E Funding GmbH,Königsallee 49 51, 40212 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland.
HRB 130554: L1E Funding GmbH, Hamburg, Überseering 40, 22297 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Königsallee 49-51, 40212 Düsseldorf. Prokura erloschen Schauer, Sylke, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Ziegler, Sebastian, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
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