HRB 208859: LABCO GmbH, Loxstedt-Stotel, Alfred-Nobel-Straße 15, 27612 Loxstedt-Stotel. Prokura erloschen: Dr. Constantinou, Marios, Geestland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208859: LABCO GmbH, Loxstedt-Stotel, Alfred-Nobel-Straße 15, 27612 Loxstedt-Stotel. Bestellt als Geschäftsführer: Dr.-Ing. Constantinou, Marios, Geestland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Constantinou, Jannis, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208859: LABCO GmbH, Loxstedt-Stotel, Alfred-Nobel-Straße 15, 27612 Loxstedt-Stotel. Einzelprokura: Constantinou, Marios, Geestland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 208859: LABCO GmbH, Loxstedt-Stotel, Alfred-Nobel-Straße 15, 27612 Loxstedt-Stotel. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2021. Geschäftsanschrift: Alfred-Nobel-Straße 15, 27612 Loxstedt-Stotel. Gegenstand: Betrieb eines Labors zur Material- und Werkstoffprüfung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Constantinou, Costakis, Brake, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der LABCO Holding GmbH mit Sitz in Loxstedt-Stotel (Amtsgericht Tostedt HRB 204472) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.07.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.07.2021. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers vom heutigen Tag wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.