LABOPOINT Gesellschaft für Analytik und pharmazeutische Verfahrenstechnik mbH, Mainz (Flugplatzstr. 33a, 55126 Mainz). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mibe GmbH Arzneimittel mit dem Sitz in Brehnan (Amtsgericht Stendal HRB 16486) am 23.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LABOPOINT Gesellschaft für Analytik und pharmazeutische Verfahrenstechnik mbH, Mainz (Flugplatzstr. 33a, 55126 Mainz). Bestellt als Geschäftsführer: Beier, Wilhelm, Grünwald, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.012.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.12.2006 mit der Mibe GmbH Arzneimittel mit Sitz in Brehna (Amtsgericht Stendal, HRB 16486) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.