LAN-TECHNIK GmbH, Hamburg (Am Stadtrand 56, 22047 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden euromictron systems GmbH -ein Unternehmen der euromicron Gruppe- ,Essen,( AG Essen HRB 19561 ) am 01.02.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LAN-TECHNIK GmbH, Hamburg (Am Stadtrand 56, 22047 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2007 mit der euromicron systems GmbH - ein Unternehmen der euromicron Gruppe - mit Sitz in Essen (AG Essen HRB 19561) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LAN-TECHNIK GmbH, Hamburg (Am Stadtrand 56, 22047 Hamburg). Geändert, nun Geschäftsführer: Sieben, Gabriele, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der BestPart Vermögens GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 47 034) am 28.12.1999 abgeschlossene und mit Vereinbarung om 18.04.2000 abgegeänderte Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vereinbarung 28.11.2007 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.