LANGER + LEUTE TV GmbH, Köln, Sülzgürtel 62, 50937 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.02.2013 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.02.2013 im Wege der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Langer, Marko, Köln, geb. ‒.‒.‒‒, übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
50937 Köln
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Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: GmbH