HRB 9429: LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden LATI Industria Termoplastici S.p.A. (Handelsregister von Varese Nr. 00214880122, REA VA-41557) am 01.07.2017 eingetragen und am 01.07.2017 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9429: LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2017 sowie der Bestätigung über den Erhalt des Verschmelzungsberichts des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.04.2017 mit der LATI Industria Termoplastici S.p.A. mit Sitz in Vedano Olona (VA), Italien (Handelsregister von Varese Nr. 00214880122, REA VA-41557) als übernehmende Rechtsträgerin verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt (hier: Italien), wirksam.
HRB 9429: LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.03.2017 mit der LATI Industria Termoplastici S.p.A. mit Sitz in Vedano Olona (VA), Italien (Handelsregister von Varese Nr. 00214880122, REA VA-41557) verschmolzen. Die Voraussetzungen für die Verschmelzung nach deutschem Recht sind erfüllt. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des Rechts des Staates, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt (hier: Italien), wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9429: LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Dem Registergericht ist ein Entwurf des Verschmelzungsplans über die geplante (grenzüberschreitende) Verschmelzung der LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht) mit Sitz in Wiesbaden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 9429, als übertragende Gesellschaft, mit der LATI Industria Termoplastici SpA (eine Aktiengesellschaft nach italienischem Recht) mit Sitz in Vedano Olona / Italien, eingetragen im italienischen Handelsregister von Varese unter der Nr. 00214880122, als übernehmende Gesellschaft, eingereicht worden. Die Ausübungsbedingungen der Rechte von Minderheitsgesellschaftern sind bei der deutschen LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH nicht relevant, da es sich um die Verschmelzung der hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft handelt und außenstehende Minderheitsgesellschafter daher nicht vorhanden sind. Die italienischen Vorschriften über Verschmelzungen definieren keine Rechte von Minderheitsgesellschaftern einer italienischen S.p.A. (wie der italienischen LATI Industria Termoplastici SpA) bei einer Verschmelzung.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH ergeben sich aus § 122j des deutschen Umwandlungsgesetzes (UmwG). Den Gläubigern der LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH ist gemäß § 122j Abs. 1 Satz 1 UmwG Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 1 Satz 2 UmwG jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf gemäß § 122d Satz 2 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Ein solches Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gemäß § 122d Satz 2 UmwG entstanden sind.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift (Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden) geltend zu machen.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden italienischen LATI Industria Termoplastici SpA ergeben sich aus Art. 2503 des italienischen Zivilgesetzbuches. Die Gläubiger der aufnehmenden Gesellschaft LATI Industria Termoplastici SpA sind berechtigt, der Verschmelzung innerhalb von 60 Tagen nach Registrierung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafter der aufnehmenden Gesellschaft zur Verschmelzung im italienischen Handelsregister von Varese zu widersprechen. Die öffentliche Verschmelzungsurkunde darf vor einem italienischen Notar erst ausgefertigt werden, wenn die Frist von 60 Tagen abgelaufen ist und keinerlei Widersprüche von Gläubigern vorliegen.Unter der Geschäftsanschrift der LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH (Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden) können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter kostenlos eingeholt werden.
LATI Industria Termoplastici Deutschland GmbH, Wiesbaden, Otto-von-Guericke-Ring 7, 65205 Wiesbaden. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Gerola, Vittorio, Villa Guardia (CO) / Italien, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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