HRB 513793: LAYERTEC GmbH, Mellingen, Ernst-Abbe-Weg 1, 99441 Mellingen. Bestellt: Geschäftsführer: Ancsin, Alexander, Weimar, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Ancsin, Alexander, Jena, * ‒.‒.‒‒.
HRB 513793: LAYERTEC GmbH, Mellingen, Ernst-Abbe-Weg 1, 99441 Mellingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: Ernst-Abbe-Weg 1, 99441 Mellingen. Gegenstand des Unternehmens: die technologische Entwicklung und Beratung von bzw. über optische Beschichtungen, Funktionsbeschichtungen und Glasbearbeitung sowie deren Ausführungen und Vertrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Heyer, Hartmut, Mellingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ancsin, Alexander, Jena, * ‒.‒.‒‒; Heyer, Iris, Mellingen, * ‒.‒.‒‒; Heyer, Martin, Mellingen, * ‒.‒.‒‒; Heyer, Thomas, Mellingen, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen LAYERTEC - optische Beschichtungen GmbH, mit dem Sitz in Mellingen (Amtsgericht Jena HRB 104303). Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.