HRB 52261 B: LB Invest Berlin GmbH, Berlin, Marzahner Straße 34, 13053 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die LC Consulting GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 65315 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 52261 B: Firma / Name vormals: Lelbach GmbH Berlin - Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft -, Berlin, Marzahner Straße 34, 13053 Berlin. Firma: LB Invest Berlin GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.09.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
HRB 52261 B: Lelbach GmbH Berlin - Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft -, Berlin, Marzahner Straße 34, 13053 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Carrasco-Thiatmar, Marcus
Lelbach GmbH Berlin - Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft -, Berlin, Marzahner Straße 34, 13053 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Magic Team Sport - Handelsgesellschaft mbH mit Sitz in Sulzbach/Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 42449) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Lelbach GmbH Berlin - Beteiligungs- und Beratungsgesellschaft -, Berlin, Marzahner Straße 34, 13053 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Magic + More GmbH mit Sitz in Sulzbach/Taunus (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 50573) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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