HRA 6858: LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, Verl, Oesternweg 12, 33415 Verl. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, Lindern, Boschstrasse 8, 49699 Lindern. Der Sitz ist nach Verl (jetzt Amtsgericht Gütersloh HRA 6858) verlegt.
LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, Verl, Oesternweg 12, 33415 Verl. (Herstellung und Vertrieb von Betonfertigteilen aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Oesternweg 12, 33415 Verl. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BZH Lindern GmbH, Verl (Amtsgericht Gütersloh HRB 9007), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Lindern (bisher Amtsgericht Oldenburg, HRA 200478) nach Verl verlegt.
LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, Lindern (Boschstrasse 8, 49699 Lindern). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.07.2008 mit der FJL Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Lindern (Amtsgericht Oldenburg HRA 200927) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
LB Linderner Betonwerk GmbH & Co. KG, Lindern (Boschstrasse 8, 49699 Lindern). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafter vom 30.08.2006 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete FJL Immobilien mit Sitz in Lindern (Amtsgericht Oldenburg, HRA 200927) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.