Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, cc) Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen AIF sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen. e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. (3) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung, c) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), d) der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen oder bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), f) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (4) Neben den in Abs. 2 und 3 genannten Geschäften und Tätigkeiten darf die Gesellschaft auch Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH weist zur Zeit 21 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).