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LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart (HRB 13381)

Firmendaten

Anschrift
Pariser Platz 1
70173 Stuttgart
Frühere Anschriften: 3
Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart
Kronenstr. 20, 70173 Stuttgart
Tübinger Str. 28, 70178 Stuttgart
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0711/22910-3000
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.lbbw-am.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 8 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 13381
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Keywords
wertsicherung vorsorge vermögensverwaltung vermögensverwaltend unternehmensanleihen themenfonds spezialfonds rohstofffonds rohstoffe rentenfonds renten publikumsfonds pfandbriefe ökologiefonds nachhaltigkeitsfonds nachhaltigkeit mischfonds lbbw klimawandelfonds kapitalmarktanalyse kapitalmarkt kapitalanlagegesellschaft kapitalanlage investments investmentgesellschaft investmentfonds investieren geldanlage fondsgesellschaft fonds dividenden dachfonds covered bonds corporate bonds börse asset management anleihen anlegen altersvorsorge¸ altersvorsorgeprodukte aktienmarkt aktienfonds aktien absolut return
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH aus Stuttgart ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH ihren Standort mindestens dreimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, b) Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 f. KAGB, c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 ff. KAGB, d) Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB - unter Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283 KAGB -, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB, cc) Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen AIF sowie an entsprechenden geschlossenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen. e) Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in folgende Vermögensgegenstände investieren: aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten Vermögensgegenstände, bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB genannte Vermögensgegenstände: Wertpapiere im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB, Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB, Bankguthaben im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB, Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen sowie an entsprechenden offenen EU- oder ausländischen Investmentvermögen im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle, unverbriefte Darlehensforderungen und Unternehmensbeteiligungen, wenn der Verkehrswert dieser Beteiligungen ermittelt werden kann, im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB. (3) Die Gesellschaft darf außer dem in Absatz 1 genannten Geschäft außerdem folgende Geschäfte und Tätigkeiten betreiben: a) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), b) die Anlageberatung, c) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), d) der Vertrieb und das Pre-Marketing von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, e) die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen oder bei Beendigung der Verwaltung von Anteilen im Sinne des Buchstaben a) mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlzusage), f) sonstige, mit den vorgenannten Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar verbundenen Nebentätigkeiten. (4) Neben den in Abs. 2 und 3 genannten Geschäften und Tätigkeiten darf die Gesellschaft auch Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. (6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.' Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH weist zur Zeit 21 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.04.2025)

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Registermeldungen 58

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
64 c)
Gegenstand geändert; nun:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).
(2) Folgende inländische
Investmentvermögen sind Gegenstand der
kollektiven Vermögensverwaltung
a) Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2
i.V.m. §§ 192 ff. KAGB,
b) Gemischte Investmentvermögen gemäß
§§ 218 f. KAGB,
c) Sonstige Investmentvermögen gemäß §§
220 ff. KAGB,
d) Allgemeine offene inländische Spezial-
AIF gemäß § 282 KAGB - unter
Ausschluss von Hedgefonds gem. § 283
KAGB -, welche in folgende
Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände:
Wertpapiere im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB,
Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB,
Anteile oder Aktien an inländischen
offenen sowie an entsprechenden offenen
EU- oder ausländischen
Investmentvermögen
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB,
Edelmetalle, unverbriefte
Darlehensforderungen
und Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert dieser Beteiligungen
ermittelt werden kann, im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 i) KAGB,
cc) Anteile oder Aktien an inländischen
geschlossenen AIF sowie an
entsprechenden geschlossenen
EU- oder ausländischen
Investmentvermögen.
e) Offene inländische Spezial-AIF mit
festen Anlagebedingungen gemäß § 284
KAGB, welche
in folgende Vermögensgegenstände
investieren:
aa) Die in § 284 Abs. 1 KAGB genannten
Vermögensgegenstände,
bb) Folgende, in § 284 Abs. 2 KAGB
genannte Vermögensgegenstände:
Wertpapiere im
Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 a) KAGB,
Geldmarktinstrumente im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 b) KAGB, Derivate im Sinne
von § 284 Abs. 2 Nr. 2 c) KAGB,
Bankguthaben
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 d) KAGB,
Anteile oder Aktien an inländischen
offenen Investmentvermögen sowie an
entsprechenden offenen EU- oder
ausländischen
Investmentvermögen im Sinne von § 284
Abs. 2 Nr. 2 g) KAGB, Edelmetalle,
unverbriefte Darlehensforderungen und
Unternehmensbeteiligungen, wenn der
Verkehrswert
dieser Beteiligungen ermittelt werden kann,
im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr.
2 i) KAGB.
(3) Die Gesellschaft darf außer dem in
Absatz 1 genannten Geschäft außerdem
folgende Geschäfte
und Tätigkeiten betreiben:
a) die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im Sinne von § 1 Abs.
11 des Kreditwesengesetzes
(KWG) angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich
der Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung),
b) die Anlageberatung,
c) die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten
(Anlagevermittlung),
d) der Vertrieb und das Pre-Marketing von
Anteilen oder Aktien an fremden
Investmentvermögen,
e) die Abgabe einer Zusage gegenüber
dem Anleger, dass bei Rücknahme von
Anteilen
oder bei Beendigung der Verwaltung von
Anteilen im Sinne des Buchstaben a)
mindestens
ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag
an den Anleger gezahlt wird
(Mindestzahlzusage),
f) sonstige, mit den vorgenannten
Geschäften und Tätigkeiten unmittelbar
verbundenen Nebentätigkeiten.
(4) Neben den in Abs. 2 und 3 genannten
Geschäften und Tätigkeiten darf die
Gesellschaft auch
Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres
eigenen Vermögens erforderlich sind.
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen, wenn der
Geschäftszweck des Unternehmens
gesetzlich oder satzungsmäßig im
Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet
ist,
welche die Gesellschaft selbst betreiben
darf, und eine Haftung der Gesellschaft aus
der Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist.
(6) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand der
Gesellschaft) beschlossen.
a)
09.04.2025
Winddecker
63 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Leukert, Marion, Mannheim, * ‒.‒.‒‒
Stern, Alexander, Mönchengladbach,
* ‒.‒.‒‒
a)
18.11.2024
Winddecker
62 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Hünseler, Michael, München, * ‒.‒.‒‒
Prokura erloschen:
Hopffer, Sebastian, Bondorf, * ‒.‒.‒‒
a)
04.03.2024
Winddecker
61 b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Modersohn, Ulrike, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
a)
11.12.2023
Winddecker
60 b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Scherer, Bernhard Georg, Herdecke,
* ‒.‒.‒‒
a)
26.09.2023
Winddecker
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Historie 44

18.11.2024
Entscheideränderung

Austritt
Frau Ulrike Modersohn
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Marion Leukert
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Alexander Stern
Prokurist

04.03.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Sebastian Hopffer
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Hünseler
Geschäftsführer

11.12.2023
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Ulrike Modersohn
Geschäftsführer

26.09.2023
Entscheideränderung

Austritt
Herr Bernhard Georg Scherer
Geschäftsführer

13.06.2023
Entscheideränderung

Veränderung
Herr Christian Bajer
Prokurist

Entscheideränderung

Veränderung
Frau Antje Ulrike Modersohn
Prokurist

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