HRA 4373: LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz, Mainz, Vordere Synagogenstr. 2, 55116 Mainz. Die LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz wurde gemäß § 1 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg und der LBS Landesbausparkasse Rheinland-Pfalz zur LBS Landesbausparkasse Südwest (LBS Südwest) unter Auflösung ohne Abwicklung auf die LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12924), deren Firma geändert ist in LBS Landesbausparkasse Südwest, vereinigt (Vereinigung durch Aufnahme). Die Vereinigung ist zu dem in den Genehmigungen des Innenministeriums Baden-Württemberg und des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz genannten Zeitpunkt, dem 27.08.2016, wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsrägers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Diese Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55116 Mainz
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Amtsgericht: Mainz
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