LCD Containerdienst GmbH, Lotte (Im Rowenhardt 26, 49504 Lotte). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lienhard Werbung GmbH am 07.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LCD Containerdienst GmbH, Lotte (Im Rowenhardt 26, 49504 Lotte). Nach Ergänzung des Geburtsdatums von Amts wegen Geschäftsführer: Lienhard, Peter, Lotte, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2007 mit der Lienhard Werbung GmbH mit Sitz in Lotte (AG Steinfurt, HRB 6214) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.