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LCI Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Hammerstraße KG, Frankfurt (HRA 52541)

Firmendaten

Anschrift
c/o KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Große Gallusstr. 18
60311 Frankfurt
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 12 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 52541
Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die LCI Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Hammerstraße KG aus Frankfurt ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nummer HRA 52541 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LCI Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Hammerstraße KG ihren Standort nicht geändert. Die LCI Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Hammerstraße KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 05.04.2022)

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Registermeldungen 1

Calendar 15.03.2022
Neueintragung

HRA 52541: LCI Vermögensverwaltungs GmbH & Co. Hammerstraße KG, Frankfurt am Main, c/o KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main. (Die Gesellschaft ist eine Immobilien-Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Der Geschäftszweck der Gesellschaft ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und der Verkauf von Immobilien, insbesondere des im Grundbuch von Eilbek beim Amtsgericht Hamburg-Wandsbek auf Blatt 7075, Gemarkung Marienthal, Flurstücke 3400, 3402, 3404, 3406, 3409, 3410 und 3412, Gebäude und Freifläche, Hammer Straße 30, 32, 34 verzeichneten Grundbesitzes, von Beteiligungen an anderen Immobilien-Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. KAGB sowie das Halten von Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der von ihr gehaltenen Immobilien erforderlich sind. Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten ausüben, welche die KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, HRB 52360 ("KanAm Grund") nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF als Kapitalverwaltungsgesellschaft auch unmittelbar für den AIF ausüben darf. Die Gesellschaft darf weitere Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften nur erwerben, wenn die von der Gesellschaft neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb entsprechend den in den Allgemeinen Anlagebedingungen des AIF festgelegten Bestimmungen zur Bewertung bewertet werden, der externe Bewerter nicht zugleich die regelmäßige Bewertung gemäß §§ 249 und 251 KAGB durchführt; weiterhin darf die Gesellschaft eine Immobilie oder eine Beteiligung an einer Immobilien-Gesellschaft nur erwerben, wenn der dem Umfang der Beteiligung entsprechende Wert der Immobilie oder der Beteiligung an der anderen Immobilien-Gesellschaft 15 Prozent des Wertes des Immobilien-Sondervermögens, für dessen Rechnung eine Beteiligung an der Immobilien-Gesellschaft gehalten wird, nicht übersteigt. Die Gesellschaft darf nur Vermögensgegenstände im Sinne der §§ 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs. 3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen des AIF zugelassen sind, erwerben. Die Gesellschaft darf darüber hinaus als Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben halten. Die Gesellschaft darf darüber hinaus keine anderen Vermögensgegenstände erwerben. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die diesem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen bestimmt und nach den gesetzlichen Vorschriften und den Anlagebedingungen des AIF zulässig sind, soweit hierdurch die Qualifikation der Gesellschaft als Immobilien-Gesellschaft im Sinne des KAGB und im Sinne des Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht berührt wird. Die Gesellschaft darf unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten auch Darlehen aufnehmen und sonstige Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und 4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von der Gesellschaft aufgenommene Darlehen) gewähren, sofern diese mit den Anlagebedingungen des AIF und den Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei sind insbesondere die in § 260 Abs. 3 KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte zugunsten der jeweils bestellten Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB zugelassenen Belastungen darf die Gesellschaft nicht vornehmen. Die Gewährung von Darlehen seitens der Gesellschaft an Dritte ist ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist die Gewährung von Gesellschafter-Darlehen in entsprechender Anwendung des § 240 KAGB an andere immobilienhaltende Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die Gewährung von Bürgschaften und sonstigen Sicherheiten und die Übernahme von Garantien für Dritte nicht gestattet.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: c/o KanAm Grund Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Große Gallusstraße 18, 60312 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich. Persönlich haftender Gesellschafter: LCI Vermögensverwaltungs GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 126565), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Historie 1

15.03.2022
Entscheideränderung

Eintritt
LCI Vermögensverwaltungs GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 15.03.2022