HRB 6165 NP: LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin, Puschkinstraße 8, 17268 Templin. Die Verschmelzung ist mit der am 02.10.2013 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 62056 B) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
HRB 6165 NP: LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin, Puschkinstraße 8, 17268 Templin. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Puschkinstraße 8, 17268 Templin; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2013 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die LDB Löffler GmbH -Amtsgericht Charlottenburg HRB 62056 B- verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird
LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin (Puschkinstraße 8, 17268 Templin). Geschäftsführer: Noss, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Brokstedt, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Speransky, Michael, * ‒.‒.‒‒, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
LDB Phone + Mail Services GmbH, Templin(Puschkinstr. 8, 17268 Templin). Nicht mehr Geschäftsführer: Hermann, Christof.
LDB Mail & Marketing Services GmbH, Templin(Puschkinstr. 8, 17268 Templin). Gegenstand: Betreiben von Call-Centern zur Durchführung von Telefon-Aktionen und die Durchführung von Mailings und Direktmarketing-Aktivitäten aller Art für europäische und außereuropäische Unternehmen. War : Löffler, Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin. Geschäftsführer: Löffler, Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2006 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst, insbesondere in § 1 (Firma, Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert worden. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die LDB Central Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 83464 B) und die LDB Phone Services GmbH mit Sitz in Templin (Amtsgericht Neuruppin, HRB 6118 NP) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.