Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Sturm, Kristin, Dresden, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
11.11.2022
Böttcher |
HRB 34468: LE Medien GmbH, Leipzig, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kaufhold, Jan, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Sturm, Kristin, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34468: LE Medien GmbH, Leipzig, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Haring, Frank, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Haring, Frank, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 34468: LE Medien GmbH, Leipzig, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig. Die Abspaltung wurde am 09.05.2018 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.
HRB 34468: LE Medien GmbH, Leipzig, Peterssteinweg 19, 04107 Leipzig. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 29.03.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit (Teilbetrieb "Leipzig Fernsehen") von der F.i.S.-Fernsehen in Sachsen GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 28334) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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