HRB 121049 B: LEA Lean Energy Holding GmbH, Berlin, Fechnerstraße 30, 10717 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Dr. Röder, Stefan
HRB 121049 B: LEA Lean Energy Holding GmbH, Berlin, Fechnerstraße 30, 10717 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Fechnerstraße 30, 10717 Berlin
HRB 121049 B: LEA Lean Energy Holding GmbH, Berlin, Regensburger Straße 12a, 10777 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Petersen, Uta; Geschäftsführer: 3. Dr. Röder, Stefan, * ‒.‒.‒‒, Stralsund; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 121049 B: LEA Lean Energy Holding GmbH, Berlin, Regensburger Straße 12a, 10777 Berlin. Firma: LEA Lean Energy Holding GmbH; Gegenstand: Der Erwerb, die Gründung und das Management von Beteiligungen an Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im ln- und Ausland sowie deren strategische Beratung einschließlich der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben, ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG). Insbesondere sollen Aufgaben übernommen werden, die sich mit der sog. Energiewende beschäftigen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.1.2013 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Puchta Petersen GmbH, Berlin, Regensburger Straße 12a, 10777 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die myart-network GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 126659 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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