LEAD GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Straße 31, 40489 Düsseldorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Ernst Retail Service GmbH & Co. KG am 25.04.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
LEAD GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Arnheimer Straße 31, 40489 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.03.2012 mit der Ernst Retail Service GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRA 14938) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.