HRB 1973: LEHNER Maschinenbau GmbH, Westerstetten, Häuslesäcker 14, 89198 Westerstetten. Bestellt als Geschäftsführer: Hübner, Ralf, Böhmenkirch, * ‒.‒.‒‒; Renz, Thomas, Westerstetten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Lehner, Ulrike, Westerstetten, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Hübner, Ralf, Böhmenkirch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1973: LEHNER Maschinenbau GmbH, Westerstetten, Häuslesäcker 14, 89198 Westerstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfetsch, Heinz, Blaubeuren, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Hübner, Ralf, Böhmenkirch, * ‒.‒.‒‒.
HRB 1973: LEHNER Maschinenbau GmbH, Westerstetten, Häuslesäcker 14, 89198 Westerstetten. Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Produktion und weltweite Vermarktung von 12 Volt oder hydraulisch betriebenen Streu- und Dosiergeräten, sowie der Betrieb einer Werbeagentur die Erbringung von Service- und Beratungsdienstleistungen, insbesondere im Bereich - Fotografie - Videografie - Printdesign von Anzeigewerbung - Marketing & Business Development einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von marketing Maßnahmen aller Art.
HRB 1973: LEHNER Maschinenbau GmbH, Westerstetten, Häuslesäcker 7, 89198 Westerstetten. Änderung der Geschäftsanschrift: Häuslesäcker 14, 89198 Westerstetten.
HRB 1973: LEHNER Maschinenbau GmbH, Westerstetten, Häuslesäcker 7, 89198 Westerstetten. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.12.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 19.12.2019 aus ihrem Vermögen den Geschäftsbereich "Landhandel" zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Lehner Agrar GmbH", Westerstetten (Amtsgericht Ulm HRB 739710) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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