HRB 716930: LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GMBH, Remchingen, Billäcker 7, 75196 Remchingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hahn, Jasmin, geb. Müller, Straubenhardt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Klaus Heinz, Remchingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 716930: LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GMBH, Remchingen, Daimlerstraße 14, 75196 Remchingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Billäcker 7, 75196 Remchingen.
HRB 716930: LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GmbH, Remchingen, Daimlerstraße 14, 75196 Remchingen. Firma von Amts wegen berichtigt in: LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GMBH. Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Forschung, Entwicklung, Konstruktion, Design, die industrielle Herstellung, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden und der Vertrieb von Anlagen, Geräten, Baugruppen, Komponenten, Bauteilen aller Art sowie von Verfahren im Bereich der Elektronik, Elektrik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Fertigungsautomation und von Metall- und Kunststoffwaren sowie von Verbundteilen aus Kunststoff und Metall aller Art, insbesondere im Kunstoffspritzgussverfahren, jeweils, soweit dies keiner besonderen gesetzlichen Erlaubnis bedarf. Ferner die fachlich einschlägige technische und betriebwirtschaftliche Beratung (Consulting) und die ingenieurmäßige Betreuung (Engineering).
HRB 716930: Leicht + Müller Syscotec GmbH, Remchingen, Daimlerstraße 14, 75196 Remchingen. Firma von Amts wegen berichtigt in: LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GmbH.
HRB 716930: Leicht + Müller Syscotec Verwaltungs-GmbH, Remchingen, Daimlerstraße 14, 75196 Remchingen. Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung von § 1(Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 4 (Stammkapital) und §5 (Geschäftsführung / Vertretung) beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Firma geändert; nun: Leicht + Müller Syscotec GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Forschung, Entwicklung, Konstruktion Design, industrielle Herstellung, insbesondere als Generalunternehmer, wobei handwerkliche Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden und der Vertrieb von Anlagen, Geräten, Baugruppen, Komponenten, Bauteilen aller Art sowie von Verfahren im Breich der Elektronik, Elektrik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Fertigungsautomation und von Metall- und Kunstoffwaren sowie von Verbundteilen aus Kunstoff und Metall aller Art, insbesondere im Kunstoffspritzgussverfahren, jeweils, soweit dies keiner gesetzlichen Erlaubnis bedarf. Ferner die fachlich einschlägige technische und betriebwirtschaftliche Beratung (Consulting) und die ingenieursmäßige Betreuung (Engineering). Stammkapital nun: 525.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.08.2018 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "LEICHT + MÜLLER SYSCOTEC GMBH + CO. KG", Remchingen (Amtsgericht Mannheim HRA 503977) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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