Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung
und Belastung von Grundstücken:
Nowak, Erik, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
21.11.2023
Gleissner |
HRA 24155: LEIDEL u. KRACHT Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Köln, Cottbuser Straße 1, 51063 Köln. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin: Persönlich haftender Gesellschafter: LEIDEL u. KRACHT Beteiligungen GmbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 57473), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
LEIDEL u. KRACHT Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Köln, Bremerhavener Straße 31, 50735 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Cottbuser Straße 1, 51063 Köln.
LEIDEL u. KRACHT Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Köln (Bremerhavener Str. 31, 50735 Köln). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.08.2008 wirksam geworden.
LEIDEL u. KRACHT Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Köln (Bremerhavener Str. 31, 50735 Köln). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.07.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.07.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.07.2008 Teile des Vermögens der LEIDEL u. KRACHT Schaumstoff-Technik GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 4429) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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