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LEMO Schulgründung eG, Leipzig (GnR 552)

Firmendaten

Anschrift
Garskestr. 31
04205 Leipzig
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 552
Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die LEMO Schulgründung eG aus Leipzig ist im Handelsregister Leipzig unter der Nummer GnR 552 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die LEMO Schulgründung eG ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Förderung der Bildung und die Förderung der Jugendhilfe. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter besonderer Berücksichtigung des Gebots der Nachhaltigkeit auf sozialer und ökologischer Ebene. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 1. die Gründung und den Betrieb von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas und Jugendhilfe-Wohneinrichtungen. 2. Aufbau, Ausbau, Betrieb und Unterstützung von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 3. das Angebot von Verwaltungs- und Personaldienstleistungen für eigene pädagogische und jugendhilfliche Einrichtungen, sowie gemeinnützige Einrichtungen, welche Mitglied der Genossenschaft sind, 4. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer gemeinnützigen pädagogischen oder jugendhilflichen Einrichtung 5. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer gemeinnützigen Gesellschaft zum Bau von Immobilien für pädagogische und jugendhilfliche Einrichtungen 6. die Finanzierung von eigenen gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, oder solchen, die Mitglieder der Genossenschaft sind, u.a. durch Sammlung von Sicherheiten zur Darlehensvergabe und Einwerbung von Finanzmitteln, 7. die Gründung von Tochtergesellschaften zur Einwerbung von Finanzmitteln sofern die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt und Darlehensvergabe an eigene oder Mitgliedseinrichtungen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, 8. die Beratung von gemeinnützigen pädagogischen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas, 9. die Bereitstellung von Managementsystemen für die kontinuierliche Verbesserung von pädagogischer Qualität in gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 10. die Fortbildung von Pädagog:innen mit dem Ziel, einer dem "Leitbild Leipziger Modell" entsprechenden Pädagogik. Die Genossenschaft wird hierzu die Gründung eines gemeinnützigen Fortbildungs-, Beratungs- und Entwicklungsinstituts vorantreiben und sich am Institut beteiligen. Die Gesellschafter sowie die regelmäßigen Berater und Ausbilder sind Mitglieder der Genossenschaft.' Die LEMO Schulgründung eG weist zur Zeit drei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 18.03.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift und
empfangsberechtigte Person der
Europäischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Kapital/Nachschusspflicht a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren der
Europäischen Genossenschaft;
Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
2 c)
Geändert, nun:
ist die Förderung der Bildung und die
Förderung der Jugendhilfe. Die
Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter
besonderer Berücksichtigung des
Gebots der Nachhaltigkeit auf sozialer
und ökologischer Ebene.
Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch:
1. die Gründung und den Betrieb von
gemeinnützigen pädagogischen und
jugendhilflichen Einrichtungen,
insbesondere gemeinnützigen freien
Schulen, Horten und Kitas und
Jugendhilfe-Wohneinrichtungen.
2. Aufbau, Ausbau, Betrieb und
Unterstützung von gemeinnützigen
pädagogischen und jugendhilflichen
Einrichtungen, insbesondere
gemeinnützigen freien Schulen, Horten
und Kitas
3. das Angebot von Verwaltungs- und
Personaldienstleistungen für eigene
pädagogische und jugendhilfliche
Einrichtungen, sowie gemeinnützige
Einrichtungen, welche Mitglied der
Genossenschaft sind,
4. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung
an einer gemeinnützigen pädagogischen
oder jugendhilflichen Einrichtung
5. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung
an einer gemeinnützigen Gesellschaft
zum Bau von Immobilien für
pädagogische und jugendhilfliche
Einrichtungen
6. die Finanzierung von eigenen
gemeinnützigen pädagogischen und
jugendhilflichen Einrichtungen, oder
solchen, die Mitglieder der
Genossenschaft sind, u.a. durch
Sammlung von Sicherheiten zur
Darlehensvergabe und Einwerbung von
Finanzmitteln,
7. die Gründung von
Tochtergesellschaften zur Einwerbung
von Finanzmitteln sofern die
Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt und
Darlehensvergabe an eigene oder
Mitgliedseinrichtungen, zu denen ein
Beteiligungsverhältnis vorliegt,
8. die Beratung von gemeinnützigen
pädagogischen und jugendhilflichen
Einrichtungen, insbesondere
gemeinnützigen freien Schulen, Horten
und Kitas,
9. die Bereitstellung von
Managementsystemen für die
kontinuierliche Verbesserung von
pädagogischer Qualität in
gemeinnützigen freien Schulen, Horten
und Kitas
10. die Fortbildung von Pädagog:innen
mit dem Ziel, einer dem "Leitbild
Leipziger Modell" entsprechenden
Pädagogik. Die Genossenschaft wird
hierzu die Gründung eines
gemeinnützigen Fortbildungs-,
Beratungs- und Entwicklungsinstituts
vorantreiben und sich am Institut
beteiligen. Die Gesellschafter sowie die
regelmäßigen Berater und Ausbilder sind
Mitglieder der Genossenschaft.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen
der Zustimmung des Aufsichtsrates:
a) Investitionen oder Aufnahme von
Krediten ab einem Betrag von jeweils
75.000,00 Euro
b) Abschlüsse von Miet-, Pacht- oder
Leasingverträgen,
c) sowie anderen Verträgen mit
wiederkehrenden Verpflichtungen mit
einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren
und/oder einer jährlichen Belastung
von mehr als 20.000,00 Euro
d) die Gründung von Unternehmen
und die Beteiligung an anderen
Unternehmen
e) das Auslagern von Aufgaben und
Tätigkeiten an externe Dienstleister
oder Tochtergesellschaften ab einer
Summe von 75.000,00 Euro oder
einer jährlichen Belastung von mehr
als 20.000,00 Euro
f) sämtliche Grundstücksgeschäfte
g) die Aufnahme qualifizierter
Nachrangdarlehen von Mitgliedern
h) Aus- und Beitritt zu einem
genossenschaftlichen
Prüfungsverband
i) die Festsetzung der Höhe der
Rückvergütung
j) Erteilung von Prokura
k) die Aufstellung und Änderung der
Geschäftsordnung für den Vorstand
und
l) die Aufnahme, Übertragung und
Aufgabe eines wesentlichen
Geschäftsbereichs, soweit nicht die
Generalversammlung zuständig ist
m) die Aufstellung des
Wirtschaftsplans, für
außerplanmäßige Geschäfte, deren
Wert 5.000,00 EUR übersteigt, bei
wiederkehrenden Leistungen
berechnet für die Frist bis zur
möglichen Vertragsbeendigung. Die
Zustimmung kann für gleichartige
Geschäfte generell erteilt werden
n) den Beitritt zu und Austritt aus
Verbänden und sonstigen
Vereinigungen
o) die Verwendung der gesetzlichen
Rücklagen
p) die Bestellung des
Geschäftsführers, soweit dieser nicht
dem Vorstand angehört.
a)
Die Generalversammlung vom 17.12.2022 hat
die Neufassung der Satzung, insbesondere
die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand)
und § 14 (Vorstand) beschlossen.
a)
06.04.2023
Schindler
Calendar 30.07.2021
Neueintragung

GnR 552: LEMO Schulgründung eG, Leipzig (Garskestraße 31, 04205 Leipzig). eingetragene Genossenschaft. Satzung errichtet am 21.08.2020 und mit Beschluss der Generalversammlung vom 19.05.2021 geändert. Gegenstand der Genossenschaft: 1. die Gründung und der Betrieb von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 2. Aufbau, Ausbau, Betrieb und Unterstützung von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 3. das Angebot von Verwaltungs- und Personaldienstleistungen für eigene pädagogische, kulturelle und jugendhilfliche Einrichtungen, sowie Einrichtungen, welche Mitglied der Genossenschaft sind, 4. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer pädagogischen, kulturellen oder jugendhilflichen Einrichtung 5. die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer Gesellschaft zum Bau von Immobilien für pädagogische, kulturelle und jugendhilfliche Einrichtungen 6. die Finanzierung von eigenen pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen oder solchen, die Mitglieder der Genossenschaft sind, u.a. durch Sammlung von Sicherheiten zur Darlehnsvergabe und Einwerbung von Finanzmitteln, 7. die Gründung von Tochtergesellschaften zur Einwerbung von Finanzmitteln sofern die Gemeinnützigkeit gewahrt bleibt und Darlehensvergabe an eigene oder Mitgliedseinrichtungen, zu denen ein Beteiligungsverhältnis vorliegt, 8. die Beratung von pädagogischen, kulturellen und jugendhilflichen Einrichtungen, insbesondere gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas, 9. die Bereitstellung von Managementsystemen für die kontinuierliche Verbesserung von pädagogischer Qualität, insbesondere in gemeinnützigen freien Schulen, Horten und Kitas 10. die Fortbildung von Pädagogen mit dem Ziel, einer dem,,Leitbild Leipziger Modell" entsprechenden Pädagogik. Gründung eines Fortbildungs-, Beratungs- und Entwicklungsinstituts und Beteiligung am Institut. Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates: - Investitionen oder Aufnahme von Krediten ab einem Betrag von jeweils 75.000,00 Euro - Abschlüsse von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen, - sowie anderen Verträgen mit wiederkehrenden Verpflichtungen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren und/oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro - die Gründung von Unternehmen und die Beteiligung an anderen Unternehmen - das Auslagern von Aufgaben und Tätigkeiten an externe Dienstleister oder Tochtergesellschaften ab einer Summe von 75.000,00 Euro oder einer jährlichen Belastung von mehr als 20.000,00 Euro - sämtliche Grundstücksgeschäfte - die Aufnahme qualifizierter Nachrangdarlehen von Mitgliedern - Aus- und Beitritt zu einem genossenschaftlichen Prüfungsverband - die Festsetzung der Höhe der Rückvergütung - Erteilung von Prokura - die Aufstellung und Änderung der Geschäftsordnung für den Vorstand und - die Verwendung von Rücklagen gemäß § 16 (9). Vorstand: Prof. Dr. Große, Gerlind, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Narr, Kristin, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Tews, Jan, Soderstorf, * ‒.‒.‒‒.

Historie 1

30.07.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Gerlind Große
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Kristin Narr
Vorstand

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jan Tews
Vorstand

Registervorgang

Neueintragung 30.07.2021