LEO Holding GmbH, Düsseldorf (Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Blitz F08-sieben-sechs-null GmbH am 19.06.2008 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
LEO Holding GmbH, Düsseldorf (Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Blitz F08-sieben-sechs-null GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 82638) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LEO Holding GmbH, Düsseldorf (Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.04.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.04.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der LEO Holding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bingen am Rhein (AG Mainz, HRB 40613) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LEO Holding GmbH, Düsseldorf (Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Dreisow, Jörg, Starnberg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Brauch, Tilman, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒; Kron, Josef, Ingelheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
LEO Holding GmbH, Düsseldorf (Neuer Zollhof 1, 40221 Düsseldorf). Die Gesellschafterversammlung vom 25.04.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die §§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 (Firma, Sitz), 2 Gegenstand des Unternehmens) und 3 Abs. 1 (Stammkapital) blieben unverändert.
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