LEONI & STUDER Transportation Systems GmbH, Röttenbach (Industriestr. 27, 91187 Röttenbach). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2007 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LEONI elocab GmbH mit dem Sitz in Georgensgmünd (Amtsgericht Nürnberg HRB 17658) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LEONI & STUDER Transportation Systems GmbH, Röttenbach (Industriestr. 27, 91187 Röttenbach). Die Verschmelzung wurde am 26.06.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 17658).
LEONI & STUDER Transportation Systems GmbH, Röttenbach (Industriestr. 27, 91187 Röttenbach). Bestellt: Geschäftsführer: Stegmann, Elk, Rottenburg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kuriger, Karl, Galgenen (Schweiz), * ‒.‒.‒‒.
L&S Transportation Systems GmbH, Röttenbach (Industriestr. 27, 91187 Röttenbach). Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: LEONI & STUDER Transportation Systems GmbH.
L&S Transportation Systems GmbH, Röttenbach (Industriestr. 27, 91187 Röttenbach). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 04.10.2005 (mit Nachtrag vom 21.11.2005) sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.10.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 04.10.2005 von der LEONI elocab GmbH mit dem Sitz in Georgensgmünd (Amtsgericht Nürnberg HRB 17658) den Teilbereich "Schienenverkehrstechnik" übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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