Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
12 |
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Anne-Frank-Straße 32a, 41749 Viersen |
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a)
09.10.2023
Nelles |
11 |
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b)
Nach Änderung und Ergänzung der
personenbezogenen Daten:
Geschäftsführer:
Langen, Roland Heinz, Korschenbroich,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
24.10.2022
Sleegers |
HRB 10718: LES Langen Electronic Systems GmbH, Mönchengladbach, Dohrweg 61, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2020 hat die Sitzverlegung nach Viersen und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) beschlossen. Viersen. Geschäftsanschrift: Düsseldorfer Straße 19, 41749 Viersen.
HRB 10718: LES Langen Electronic Systems GmbH, Mönchengladbach, Dohrweg 61, 41066 Mönchengladbach. Bestellt als Geschäftsführer: Langen, Patrick, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 10718: LES Langen Electronic Systems GmbH, Mönchengladbach, Dohrweg 61, 41066 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 06.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2018 mit der LES Cable Components GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 16599) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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