Klöckner & Co Verwaltung GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Klöckner & Co International GmbH am 04.03.2011eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Klöckner & Co Verwaltung GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2011 mit der Klöckner & Co International GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 17565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klöckner & Co Verwaltung GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.Prokura erloschen: Müller, Jörg, Oberhausen, * ‒.‒.‒‒; Ringsleben, Karl-Peter, Essen, * ‒.‒.‒‒.
Klöckner & Co Verwaltung GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.12.2009 Teile des Vermögens der Klöckner & Co Beteiligungs GmbH mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 17562), nämlich gegenwärtige und zukünftige Versorgungsverpflichtungen gegenüber den in § 7 des Spaltungs- und Übernahmevertrages bezeichneten ausgeschiedenen Mitarbeitern und Rentnern, weiterhin die in § 7 des Spaltungs- und Übernahmevertrages im Einzelnen bezeichneten Teile des Vermögens, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Klöckner & Co Verwaltung GmbH, Duisburg, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.02.2010 wirksam geworden.
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