HRB 125022: LGL Beteiligungs GmbH, München, Schloßschmidstr. 3, Forum am Hirschgarten, 80639 München. Die Verschmelzung wurde am 19.07.2016 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 68256).
HRB 125022: LGL Beteiligungs GmbH, München, Schloßschmidstr. 3, Forum am Hirschgarten, 80639 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2016 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LHA Anlagenverwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Pullach i.Isartal (Amtsgericht München HRB 68256) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 125022:LGL Beteiligungs GmbH, München, Maximiliansplatz 5/II, 80333 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schloßschmidstr. 3, Forum am Hirschgarten, 80639 München. Empfangsberechtigte Person: Schmid, v. Buttlar & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB Schloßschmidstr. 3, Forum am Hirschgarten, 80639 München.
LGL Beteiligungs GmbH, München (Maximiliansplatz 5/II, 80333 München). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Pertenhammer, Hellmut, München, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Litke, Christian, Berg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
LGL Beteiligungs GmbH, München (Maximiliansplatz 5/II, 80333 München). Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2005 hat die Änderung der §§ 11 (Ergebnisverwendung) und 15 (Abfindung) der Satzung beschlossen.