Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart |
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b)
Nicht mehr
Liquidator:
Wangler, Dirk, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Liquidator:
Hanika, Mario, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Liquidator:
Summ, Maliko, Wiernsheim, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Liquidator oder einem Prokuristen.
Bestellt als
Liquidator:
Weiler, Matthias, Gaggenau, * ‒.‒.‒‒
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Liquidator oder einem Prokuristen. |
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a)
04.04.2024
Meyer
b)
Fall 20 |
HRB 608: LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt Liquidator: Hanika, Mario, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Wangler, Dirk, Schwetzingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Liquidator oder einem Prokuristen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 608: LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.11.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.11.2017 mit der LBBW Spezialprodukte-Holding GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 724064) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 608: LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 06.09.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.10.2017 mit der Rhin-Neckar S.A., Sitz in L-6778 Grevenmacher/Luxemburg (Handels-und Gesellschaftsregister Luxemburg Nr. B 55.707) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 608: LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Mainz, Fritz-Elsas-Straße 31, 70174 Stuttgart. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Rhin-Neckar S.A.dem Sitz in Grevenmacher/Luxemburg mit der LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mainz eingereicht worden.Die Rhin-Neckar S.A. soll als übertragender Rechtträger auf die LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Wege der Verschmelzung zur Aufnahme gemäß §§ 122a ff. UmwG verschmolzen werden. Bei der Rhin-Neckar S.A. handelt es sich um eine nach luxemburgischem Recht gegründetete und bestehende Aktiengesellschaft mit Sitz in 6778 Grevenmacher, Großherzogtum Luxemburg. Die LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) nach deutschem Recht mit Gesellschaftssitz in 55116 Mainz, Deutschland. Der Verschmelzungsplan wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Mainz eingereicht.Die LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter der Nummer HRB 608. Die Rhin-Neckar S.A. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (H.G.R.) Luxemburg unter der Nummer B.55.707.Zu den Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Rechtsträger ergeht der folgende Hinweis:Den Gläubigern der LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in dem Handelsregister der LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekannt gemacht wurde, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung gefährdet wird.Die Gläubiger der Rhin-Neckar S.A., deren Forderungen vor oder bis zu 15 Tage nach dem Tag der Veröffentlichung des Verschmelzungsplans im luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial C) entstanden sind, können ungeachtet aller gegenteiligen Vereinbarungen innerhalb von zwei Monaten nach dieser Veröffentlichung beim Vorsitzenden Richter des Bezirksgerichts für Handelssachen in dessen Bezirk die Rhin-Neckar S.A. ihren Sitz hat, im Wege eines Eilverfahrens (référé) die Stellung von Sicherheiten für fällige und noch nicht fällige Forderungen beantragen, sofern die Gläubiger glaubhaft machen können, dass das Verschmelzungsvorhaben eine solche Sicherung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt oder wenn diese in Anbetracht der finanziellen Situation des übernehmenden Rechtsträgers nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Rhin-Neckar S.A. kann die Abweisung eines solchen Antrags herbeiführen, indem sie den jeweiligen Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung befristet ist. Wird eine vom Richter angeordnete Sicherheit nicht innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, wird die Forderung sofort fällig.Zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter der Rhin-Neckar S.A. und der LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung:Die Rhin-Neckar S.A. hat keine Minderheitsgesellschafter. Die LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist ihre alleinige Aktionärin.Die LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat keine Minderheitsgesellschafter. Die Landesbank Baden-Württemberg, eine Anstalt des öffentlichen Rechts, ist ihre alleinige Gesellschafterin.Die Gläubiger der beteiligten Rechtsträger sowie die Gesellschafter der Rhin-Neckar S.A. und der LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung können vollständige Informationen über die Modalitäten für die Ausübung ihrer Rechte kostenfrei einholen bei den beteiligten Rechtsträgern unter der folgenden Anschrift:LGZ-Anlagen-Gesellschaft mit beschränkter HaftungAugustaanlage 3368165 MannheimDeutschlandRhin-Neckar S.A.22, Schaffmill6778 GrevenmacherGroßherzogtum Luxemburg
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