HRA 5399:LH Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Bochum, Universitätsstr. 44 - 46, 44789 Bochum.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Bochum HRB 15113) am 12.09.2014 wirksam geworden.
HRA 5399:LH Holdinggesellschaft mbH & Co. KG, Bochum, Universitätsstr. 44 - 46, 44789 Bochum.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2014 im Wege des Formwechsels in die LH Holdinggesellschaft mbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, AR 303/2014) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.