HRB 4034: LHG-Viehhandels GmbH, Augustdorf, Haustenbecker Str. 25, 32832 Augustdorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 4034: LHG-Viehhandels GmbH, Augustdorf, Haustenbecker Str. 25, 32832 Augustdorf. Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Von Amts wegen nach § 384 II FamFG berichtigt. Liquidator: Soesmann, Thomas, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒.
LHG-Viehhandels GmbH, Augustdorf, Haustenbecker Str. 25, 32832 Augustdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Detmold (10 IN 55/13) vom 02.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
LHG Agrarhandels GmbH, Lage (Haustenbecker Str. 25, 32832 Augustdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.05.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Augustdorf beschlossen. Neue Firma: LHG-Viehhandels GmbH. Augustdorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel mit Nutz- und Schlachtvieh. Nicht mehr Geschäftsführer: Diekmann, Rudolf, kaufmännischer Angestellter, Detmold. Bestellt als Geschäftsführer: Soesmann, Thomas, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der mit der Lippische Hauptgenossenschaft Aktiengesellschaft in Lage (AG Lemgo, HRB 4337) am 04.06.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.12.2004 zum 01.01.2005 aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.