LHS Lukas Hospital Service-Gesellschaft mbH, Anklam, (Hospitalstraße 19, 17389 Anklam).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.08.2010 mit der Lukas-Hospital gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Anklam (AG Stralsund HRB 2187) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der am gleichen Tage erfolgten Eintragung beim übernehmenden Rechsträger wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
17389 Anklam
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Amtsgericht: Stralsund
Rechtsform: GmbH