Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nach Änderung des Wohnortes:
Geschäftsführer:
Reichardt, Udo, Mainz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
04.01.2024
Lotz
b)
Fall 11 |
HRB 5481:LIB Industrie Beteiligung GmbH, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.05.2015 und der Gesellschafterversammlung der SRB Beteiligungs-GmbH vom 11.05.2015 und der Gesellschafterversammlung der Jenaer Glaswerk Produktions- und Vertriebs GmbH vom 11.05.2015 mit der SRB Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6190) sowie mit der Jenaer Glaswerk Produktions- und Vertriebs GmbH mit Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 204961) als übertragende Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5481:LIB Industrie Beteiligung GmbH, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz.Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Flatten, Jörg, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Weber, Gordon, Sulzbach, * ‒.‒.‒‒.
LIB Industrie Beteiligung GmbH, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.09.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2012 Teile ihres Vermögens - Pensionsverpflichtungen und Pensionsrückstellungen der ehemaligen CRTnovalogistics-Mitarbeiter - unter Fortbestand der Gesellschaft gemäß §§ 123 Abs. 2 Nr. 1, 138 ff. und 141 ff. UmwG als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SCHOTT AG mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 8555) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
LIB Industrie Beteiligung GmbH, Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.04.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.04.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.04.2011 mit der CRTnovalogistics Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 7529) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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