LICHARZ GMBH, Buchholz, Industriepark Nord 13-15, 53567 Buchholz. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.11.2013 mit der Licharz GmbH (neu) mit Sitz in Buchholz (AG Montabaur, HRB 23871) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist wirksam mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53567 Buchholz
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Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH