LICO Verlags- und Werbegesellschaft mbH, Bergisch Gladbach (Braunsberger Feld 23, 51429 Bergisch Gladbach). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Köln HRA 25098) am 29.06.2007 wirksam geworden.
LICO Verlags- und Werbegesellschaft mbH, Bergisch Gladbach (Braunsberger Feld 23, 51429 Bergisch Gladbach). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.06.2007 im Wege des Formwechsels in die LiCo Helmut Lingen Verlags- und Werbe GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 41 AR 547/2007) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der der formwechselnden iligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.