HRB 13080: LICON Unternehmens-Beratung GmbH, Mettmann, Im Grund 2, 40822 Mettmann. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HFG Transport-Technik GmbH am 30.04.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 13080: LICON Unternehmens-Beratung GmbH, Mettmann, Im Grund 2, 40822 Mettmann. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2021/12.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.03.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.03.2021 mit der HFG Transport-Technik GmbH mit Sitz in Lauchhammer (Amtsgericht Cottbus, HRB 171 CB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 13080: LICON Unternehmens-Beratung GmbH, Mettmann, Im Grund 2, 40822 Mettmann. Bestellt als Geschäftsführer: Lindenschmidt, Dagmar Brigitte, Mettmann, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 13080: LICON Unternehmens-Beratung GmbH, Mettmann, Im Grund 2, 40822 Mettmann. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat die Aufhebung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Vererbung) beschlossen.
LICON Unternehmens-Beratung GmbH, Mettmann, Im Grund 2, 40822 Mettmann. Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Vererbung) beschlossen.
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